Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien haben einen Rechtsanspruch darauf, bei Tagesausflügen, dem Mittagessen im Hort, in der Kindertagesstätte oder Schule, beim Musikunterricht, Sport und Spiel oder in einem Verein mitzumachen.
Das im Jahre 2011 verabschiedete Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Für Kinder eröffnen sich so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Sie bekommen einen Zuschuss für Lernmaterialien, Beförderungskosten erstattet, Lernförderung bewilligt. Somit steigt die Motivation in der Schule einfach besser zu werden.
Jetzt gibt es ein warmes Mittagessen! Ihr Kind bekommt nun auf Wunsch täglich ein warmes Mittagessen – mit Freunden zusammen Essen und die verdiente Pause genießen.
So machen Sie mit:
Die Kita, die Schule oder der Hort Ihres Kindes bietet ein regelmäßiges, warmes Mittagessen an? Dann kann Ihr Kind jetzt mitessen. Dafür erhalten Sie einen Zuschuss. Den Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Kantine zahlt der Kostenträger. Ihr Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Tag. Kita-, Hortkinder, Kinder in Tagespflege sowie Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre können den Zuschuss bekommen.
Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, achten Sie darauf, dass Sie einen Beleg bekommen. Den brauchen Sie für Ihren Kostenträger.
Tipps für Kitas, Schulen und Horte!Bislang war es schwierig auch noch den monatlichen Beitrag für den Sportverein, eine Freizeitaktivität oder für kulturelle Ereignisse aufzubringen, da das Geld hierfür einfach fehlte.
Ein Mitmachen war da nicht möglich.
Durch das Bildungspaket ist nun ein Mitmachen möglich.
So machen Sie mit:
Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zehn Euro stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dafür monatlich zur Verfügung – zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied werden möchte.
Erkundigen Sie sich auch in der Schule: Sind den Lehrerinnen und Lehrern im Unterricht besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen?
Sprechen Sie mit Ihrem Kostenträger. Eventuell bekommen Sie Tipps, wo Ihr Kind mitmachen kann.
Tipps für Vereine, Verbände, Initiativen:
Wenn Sie als Verein, Verband oder sonstiger Partner beim Bildungspaket mit Angeboten für bedürftige Kinder mitwirken wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune. Dort hilft man Ihnen weiter.
Für Kinder eröffnen sich so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Sie bekommen einen Zuschuss für Lernmaterialien, Beförderungskosten erstattet, Lernförderung bewilligt. Somit steigt die Motivation in der Schule einfach besser zu werden.
Ein Ausflug ist für fast jedes Kind ein besonderer Tag, ob neues zu entdecken, mit Freunden unterwegs zu sein, Spaß in der Gruppe zu haben, oder die Sozialkompetenz zu stärken. Ihr Kind kann nun endlich mitmachen und muss nicht mehr zuschauen!
So machen Sie mit:
Ausflüge werden von der Schule oder der Kindertagesstätte organisiert. Dafür ist eine längere Planung notwendig. Deshalb bitten Sie die Lehrerinnen und Lehrer, Sie frühzeitig über anstehende Tagesausflüge oder Klassenfahrten zu informieren.
Wissen Sie bereits über einen anstehenden Ausflug bescheid? Dann informieren Sie umgehend den zuständigen Kostenträger darüber. Sie erhalten dann auf Antrag einen Gutschein oder die Kosten werden Ihnen erstattet.
Mehrtägige Ausflüge werden wie bisher bezahlt.
Tipps für Schulen und/oder Kindertagesstätten:
Je früher Eltern über einen Ausflug informiert werden, umso besser. Denn nur so können Kinder einkommensschwacher Familien mitmachen. Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über das neue Angebot des Bildungspakets und nehmen Sie mit lern.de Kontakt auf. lern.de erledigt für die Familien das gesamte bürokratische Prozedere.
Ihr Kind kommt jetzt im Unterricht besser mit!
Ob es Mathematik, Deutsch, Englisch oder Rechnungswesen ist. Ihr Kind kommt, seitdem es persönliche Einzelnachhilfe durch eine erfahrene Nachhilfekraft von lern.de bekommt, einfach besser mit im Unterricht.
Die Nachhilfekraft achtet darauf, dass die Hausaufgaben ordentlich gemacht und die einzelnen Übungen richtig verstanden wurden. In der kommenden Klassenarbeit schafft Ihr Kind eine bessere Note und erreicht somit das Klassenziel mit lern.de!
Das Bildungspaket macht es möglich, dass Ihr Kind durch qualifizierte Nachhilfe mit lern.de motivierter in der Schule ist und das Lernen lernt.
So machen Sie mit:
Erkundigen Sie sich regelmäßig über Erfolge und Misserfolge Ihres Kindes in der Schule.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Probleme in den einzelnen Fächern oder lassen sich Auskunft von der jeweiligen Lehrkraft geben.
Gibt es keine schulische Unterstützung um Wissenslücken zu schließen, dann nehmen Sie bei lern.de Nachhilfe in Anspruch. Durch die zusätzliche Unterstützung verbessern sich die Noten Ihres Kindes in der Regel automatisch.
Stellen Sie beim Kostenträger einen Antrag auf Lernförderung. Die Lernförderung wird für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Umfang genehmigt und durchgeführt. Die Einschätzung der Lehrkraft ist hierfür maßgebend.
Tipps für Lehrerinnen und Lehrer:
Sobald die Lehrkraft bestätigt, dass ein Kind ohne Förderung das Lernziel nicht erreicht, so können Sie bei lern.de die Nachhilfe in Anspruch nehmen und zahlen nichts dazu.
Informieren Sie bedürftige Familien über das Angebot! Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre. Mehrsprachige Informationsbroschüren können hier kostenlos angefordert werden. Für Kinder eröffnen sich so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Sie bekommen einen Zuschuss für Lernmaterialien, Beförderungskosten erstattet, Lernförderung bewilligt. Somit steigt die Motivation in der Schule einfach besser zu werden.
Und so funktioniert’s:
Der Kostenträger überweist Ihnen zu Schuljahresbeginn 70 EUR (im August) und weitere 30 EUR im zweiten Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf.
Diesen Zuschuss müssen Sie beantragen. Zum Schulbedarf gehören zum Beispiel:So funktioniert’s:
Einen Zuschuss zur Schulbeförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs besuchen und die auf Schülerbeförderung, z.B. mit dem Bus, Tram, S-Bahn oder Zug, angewiesen sind. Übernimmt niemand anderes die Kosten hierfür und wären diese für den einzelnen umzumutbar, so werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.Nutzt Ihr Kind bspw. eine Montasmarke auch privat, so wird ein Eigenanteil angerechnet.
Der notwendige Zuschuss wird nach Antragstellung und Genehmigung direkt an Sie überwiesen.
Mo. - Fr. 9 Uhr - 17 Uhr
Sa. 10 - 16 Uhr